Betreuungsgutscheine - aktuelle Informationen zur Umstellung und zum Konsulationsverfahren finden Sie hier.
André Stern ist Der bekannte Journalist und Beststeller- Autor, Experte für Freie Bildung, Musiker, Komponist, Gitarrenbaumeister, André Stern, war anlässlich der Vermittler*innen Tagung 2018 in Bern!
Vortrag "Leben und Lernen aus Begeisterung"
"Andere Länder - andere Sitten"
Eine Weiterbildung für Vermittler*innen in Tagesfamilienorganisationen am Mittwoch, 29. August 2018, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
In der familienergänzenden Kinderbetreuung arbeiten wir sowohl mit Eltern und Kindern, wie auch mit Betreuungspersonen aus anderen Kulturen zusammen. An dieser Weiterbildung setzen sich die Teilnehmer*innen gezielt mit der Thematik auseinander und was diese für die Vermittler*innen Tätigkeit bedeutet.
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach 15 Jahren.Von den in den letzten 15 Jahren bewilligten Gesuchen betrafen 1‘702 Kindertagesstätten, 1‘333 Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung, 122 den Bereich der Tagesfamilien und die restlichen 3 Projekte mit Innovationscharakter.
Der gesamte Bericht von Netzwerk Kinderbetreuung hier.
Betreuungsgutscheine im Kanton Bern - Medienmitteilung vom 13. November 2017
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) hat die Eckwerte der Betreuungsgutscheine publiziert. Hier der Link zu den Informationen.
Die Konsultation zur notwendigen Anpassung der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration findet im Frühling 2018 statt.
Am 6. November 2017 fand die alljährliche Vermittler*innen Tagung des VBT statt. Neben spannenden Referaten, war auch Zeit für Austausch und Vernetzung vorhanden.
Das Präsidenten- und Geschäftsstellenleiter*Innen Treffen VBT zur Thematik der kommenden ASIV Änderungen und den Betreuungsgutscheinen mit Esther Christen und ihrem Team von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) fand am 30. Oktober 2017 statt.
Die diesjährige Delegiertenversammlung des VBT fand statt am 26. April 2017. Die Versammlung wurde mit einem Apéro und regem Austausch abgerundet.
Zum Jahresbericht 2016 des VBT.
Medienmitteilung des Regierungsrates zum Faktor 0.75 für Kindergarten- und Schulkinder vom 26. Juni 2017: http://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2017/06/20170621_1303_kurzinformation_ausdemregierungsrat#portalnavrrcsubeleme_1881769010
Die Motion von Sarah Gabi Schönenberger, welche den Verzicht der Anpassung des Betreuungsfaktor für Schulkinder von 1 auf 0.75 im Bereich der Tagesfamilien forderte, wurde am 28. März 2017 mit einer deutlichen Mehrheit im Grossen Rat angenommen.
Untenstehend das Abstimmungsprotokoll:
Stellungnahme vom 28. April 2017 des Regierungsrates Pierre Alain Schnegg:
6. März 2017 - Leider lehnt der Regierungsrat anlässlich der Regierungsratssitzung vom 1. März 2017 sowohl Ziffer 1 wie auch Ziffer 2 der Motion "Verzicht der Anpassung des Betreuungsfaktors für Schulkinder von 1 auf 0.75 im Bereich Tagesfamilien" ab.
Untenstehend die Antwort des Regierungsrates:
Presseberichte zur Thematik:
http://www.derbund.ch/bern/kanton/wirksamer-protest-gegen-kuerzung-bei-tageseltern/story/29830112
http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/152591/
Medienmitteilung TEV Huttwil, Februar 2017
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/tageseltern-drohen-lohnkuerzungen/story/12241924
http://www.bernerzeitung.ch/region/oberaargau/schlechter-lohn-fuer-viel-flexibilitaet/story/27837415
Ständerat spricht sich für Ausbau der Kinderbetreuung aus
Der Ständerat hat sich am 28.11.2016 mit 24 zu 19 Stimmen für den Ausbau der Finanzierung der Kinderbetreuung ausgesprochen.
Es sollen 100 Millionen Franken Bundesgelder in Gemeinden und Kantonen investiert werden um die Kosten für Eltern zu senken, das Betreuungsangebot zu erweitern und es besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen.
Bundesrat Berset hat darauf hingewiesen, dass mit dem Ausbau der Kinderbetreuung der Fachkräftemangel verringert werden und die Unterstützung für Familien verbessert werden könne. Die CVP und die Linke verhalfen ihm dabei zu einem Etappensieg. Die SVP und die FDP haben sich gegen die Finanzierung ausgesprochen, da die Kinderbetreuung in ihren Augen auf kantonaler Ebene geregelt werden sollte.
Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten soll auf Bundes- und Kantonsebene erhöht werden
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Behandlung der Kinderdrittbetreuungskosten auszuarbeiten. Vorgesehen ist, dass Eltern die Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auf Bundesebene bis maximal 25‘000 Franken pro Kind von den Steuern abziehen können. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10‘000 Franken abzugsfähig sein.
Impressionen VermittlerInnen Tagung 2016
mit Prof. Dr. Allan Guggenbühl und Matthias Obrist
In der Zeitschrift "Soziale Sicherheit CHSS" des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV wurden die Resultate einer Evaluation der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion zu den Auswirkungen der Einführung der Betreuungsgutscheine in der Stadt Bern veröffentlicht. Dabei zeigt sich ein Ausbau des Angebotes, Effekte des neuen Kriteriums des Arbeitspensums der Eltern, aber auch negative Effekte des fixierten Maximaltarifs.
Wie Tagesmütter den Alltag mit den Kindern erleben
Wie geht es in einer Tagesfamilie zu? Zwei Tagesmütter berichten aus ihrem spannenden Alltag mit den Kindern: Fabienne Rogenmoser aus dem kleinen Dorf Alosen in Oberägeri im Kanton Zug und Inga Küpfer aus Zürich.
Ganzer Artikel auf www.familienleben.ch nachlesen.
Gemeinden können ab 2019 Betreuungsgutscheine einführen
Medienmitteilung vom 23. Juni 2016; Regierungsrat
Für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten oder bei Tagesfamilien sollen alle Gemeinden Gutscheine ausstellen können. Der Kanton wird die Betreuungsgutscheine mitfinanzieren. Diesen Grundsatzentscheid hat der Regierungsrat des Kantons Bern auf Grund der Auswertung eines Pilotprojekts in der Stadt Bern gefällt. Die Abgabe von Gutscheinen für die familienexterne Kinderbetreuung soll ab dem Jahr 2019 möglich sein.
Factsheet zum Kernthema Kindesschutz
Als Orientierungshilfe für die Definition und Vorgehensweise rund um das Kernthema Kindesschutz hat das Kantonale Jugendamt ein Factsheet erarbeitet. Es erläutert die Handlungsebenen des umfassenden Kindesschutzes und zeigt auf, dass Kindesschutz nicht allein auf akute Gefahrenabwehr beschränkt ist, sondern alle Unterstützungs- und Beratungsleistungen umfasst, die dem Schutz der Kinder in der Familie und der Gesellschaft dienen und ein gesundes und sicheres Aufwachsen ermöglichen. Weiter klärt das Factsheet, wohin sich Fachpersonen für eine Fachberatung im Bereich Kindesschutz wenden können und was es bezüglich des Informationsaustauschs zwischen Fachpersonen zu beachten gilt.
Appell für eine Politik der frühen Kindheit: Die Forderungen – Nr. 4/4
02.06.2016 - Innovation, Appell Netzwerk Kinderbetreuung
Mit dem Appell für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz formulieren das Netzwerk Kinderbetreuung und die Schweizerische UNESCO-Kommission vier Forderungen an Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Die vierte Forderung bezieht sich auf eine umfassende Politik der frühen Kindheit.
Neues Webportal des Kantons Bern
Das neue Webportal Link öffnet in einem neuen Fenster.Familie richtet sich an Väter und Mütter im ganzen Kanton Bern. Es ist Bestandteil des kantonalen Konzepts frühe Förderung und bezweckt in diesem Zusammenhang die Angebote für Familien bekannt zu machen. Es bietet einen Einstieg zu vielfältigen Informationen über eine breite Palette an Themen, die Familien beschäftigen können. Dabei wird auf zahlreiche Informationsquellen, Beratungsstellen sowie Anlaufstellen für Hilfe und Unterstützung verwiesen. Einem grossen Bedürfnis entsprechen insbesondere die Suchfunktionen für Kitas und Tagesfamilienorganisationen, Elternbildungsangebote sowie Angebote der frühen Förderung.
Am 10. Dezember 2015 hat die GEF darüber informiert, dass der Grosse Rat in seiner Novembersession das Budget für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gutgeheissen hat. Demnach stehen im Jahr 2016 insgesamt CHF 2 Mio. für einen Angebotsausbau zur Verfügung.
Der Bundesrat hat am 18. September 2015 das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung eröffnet.
Er schlägt gezielte Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit vor. Die beiden Hauptziele sind geringere Kosten für die Drittbetreuung von Kindern und ein
besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Angebot, vor allem für schulpflichtige Kinder.
Die Geltungsdauer der neuen gesetztlichen Bestimmungen ist auf 5 Jahre begrenzt. Zur Finanzierung dieser neuen Finanzhilfen will der Bundesrat 100 Millionen zur Verfügen stellen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2016.
Weiter Informationen:
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/41016.pdf
Der Bund will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern und stellt eine Verpflichtungskredit von 100 Millionen für die Umsetzung zur Verfügung.
Der Bund will Anreize schaffen, dass Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Der Bund möchte Projekte unterstützen, die im schulergänzenden Bereich das Angebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, einen Vernehmlassungsentwurf für eine befristete Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Diese Beschlüsse hat der Bundesrat nach einer Analyse des familienpolitischen Handlungsbedarfs gefasst.
Weitere Informationen:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=57317
Wie viele Kinder wünschen sich junge Frauen und Männer? Wie hoch ist der Anteil der Haushalte, die für ihre Kinder ein familienergänzendes Betreuungsangebot nutzen? Wie unterstützen sich erwachsene Kinder und ihre Eltern gegenseitig? Die vorliegende Publikation präsentiert die ersten Ergebnisse aus der Erhebung zu Familien und Generationen 2013. Dabei wurden aus dem Themenbereich Familien und Generationen bewusst einzelne Aspekte ausgewählt, zu denen es bisher keine bzw. nur sehr wenige Daten gab. Die Ergebnisse liefern wichtige Hinweise zur Arbeitsteilung in Haushalten und Familien, zu den Beziehungen zwischen den Generationen sowie zu Wünschen und Einstellungen der Bevölkerung zu familialen Lebensformen und zur Organisation des Zusammenlebens.
Anpassung der Normkosten ab 1. Januar 2015
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat am 30. April 2015 darüber informiert, dass die Normkosten und Eckwerte des Tarifsystems im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung angepasst werden.
Die Normkosten für die Betreuung bei Tageseltern betragen ab dem 1. Januar 2015 CHF 9.07.
Angepasst werden ebenfalls die Elterntarife, dies ab dem 1. August 2015. Neu beträgt der Maximaltarif CHF 9.07 und der Minimaltarif CHF 0.74. Die angepassten Tools zur Tarifberechnung, sowie weitere Unterlagen werden von der GEF baldmöglichst aktualisiert.
Der Kanton kann weniger Kita- und Tagesfamilienplätze subventionieren, als die Gemeinden wünschen.
Die Nachfrage ist riesig, das Geld knapp: 21 Gemeinden haben Subventionen für zusätzliche Plätze in Kitas oder für Betreuungsstunden in Tagesfamilien gefordert. Die Gesuche umfassten rund 7 Millionen Franken. Der Kanton hat aber nur ein Budget von 2 Millionen Franken. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat enschieden, alle Gemeinden zu unterstützen, aber in vielen Fällen in kleinerem Masse. Dies gilt vor allem für die Stadt Bern und andere Gemeinden, in den bereits ein grosses Angebot besteht.
Artikel Berner Zeitung BZ vom 21. März 2015
Fokuspublikation Gesundheit – Aspekte und Bausteine qualitativ guter Prävention und Gesundheitsförderung in der Frühen Kindheit
Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und die Schweizerische UNESCO-Kommission veröffentlichen die vierte vertiefende Fachpublikation zum Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Netzwerks Kinderbetreuung.
Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung wird verlängert.
National- wie auch Ständerat haben beschlossen, das erfolgreiche Impulsprogramm des Bundes um vier Jahre zu verlängern und erneut einen Kredit von 120 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein deutliches Signal für den weiteren Ausbau des familien- und schulergänzenden Betreuungsangebot der Schweiz sowie die damit verbundene Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.netzwerk-kinderbetreuung.ch/index.cfm/050A905E-BB00-0E05-153C2B170234710C/